Eckdaten
PLZ Ort |
10315 Berlin (Friedrichsfelde (Ortsteil)) |
Strasse Nr. |
Hohenschönhauser Weg 34 |
Verfügbar ab |
sofort |
Wohnfläche |
ca. 51 m² |
Grundstücksfläche |
240 m² |
Zimmer |
2 |
Badezimmer |
1 |
Etagenanzahl |
2 |
Einbauküche |
vorhanden |
Balkon oder Terrasse |
vorhanden |
Preis
Kaltmiete |
714 € |
Nebenkosten |
45 € |
Warmmiete |
759 € |
Kaution |
2.142 € |
Energie
Energiepass |
Energiebedarfsausweis |
Gültig bis |
2030-01-20 |
Endenergiebedarf |
121.92 kWh/(a⋅m²) |
Heizungsart |
Zentralheizung |
Energieträger |
Gas |
Effizienzklasse |
ENERGIE A++
A++ A+
A+ A
A B
B C
C D
D E
F
F G
G H
H |
Lage
Ausstattung
Der Flur und die Küche sind ausgestattet mit einem Linoleumboden, im Schlaf- und Wohnzimmer finden Sie Teppichboden und das Badezimmer ist gefliest.
Ein gemütliches Wohnambiente, helle Räume und der schöne Garten mit großer Terrasse werden Sie schnell davon überzeugen die richtige Entscheidung getroffen zu haben!
Was Sie tun müssen um hier einziehen zu dürfen? Zunächst mal uns eine Kontaktanfrage senden!
Objekt
Im schönen Garten können Sie bereits ertragreiche Obstbäume finden oder freie Flächen zum Selbstgärtnern nutzen. Darüber hinaus befindet sich im Garten eine große überdachte Terrasse, welche zum Entspannen einlädt sowie ein Fahrradständer.
Ihr Auto können Sie auf dem ca. 80 Meter entfernten Parkplatz abstellen, hier finden Sie auch anliegende behindertengerechte Parkplätze.
Sonstiges
Mietobergrenze gemäß MietenWoG
Die vertragliche vereinbarte Miete nach BGB beträgt 14,00EUR/m². Nach den Bestimmungen des sog. "Berliner Mietendeckels" - insbesondere den §§ 3,4,6 und 7 MietenWoG - gilt für die Wohnung eine Mietobergrenze von 6,69EUR/m². Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfassungsmäßigkeit des MietenWoG umstritten ist und verfassungsgerichtlich überprüft werden wird. Zur Berechnung der gem. MietenWoG benennen wir folgende Daten:
Baujahr: 1956 = 6,08EUR/m²
10% Zuschlag wegen Lage in einem Einfamilienhaus: +0,61 EUR/m²
Mietobergrenze: 6,69EUR/m²
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehend angegebene Nettokaltmiete in Höhe von 714,00 EUR diejenige Miete ist, welche im Mietvertrag vereinbart werden wird. Vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels (MietenWoG Bln) wird als Zahlbetrag bis auf Weiteres nur eine Nettokaltmiete von 341,19EUR gefordert werden. Dabei wird sich der Vermieter im Mietvertrag die Nachforderung von Differenzen und die zukünftige vollständige Zahlung insbesondere für den Fall vorbehalten, dass sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstige Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt. Auch die Berliner Mietervereine raten ihren Mitgliedern, die Differenzbeträge für den, aus heutiger Sicht durchaus wahrscheinlichen, Fall der Verfassungswidrigkeit, gesondert zurückzulegen. Der Vermieter macht nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass er die Differenzbeträge unmittelbar nach Korrektur des s. g. Mietendeckels einfordern wird.