Eckdaten
PLZ Ort |
12623 Berlin |
Verfügbar ab |
ab sofort |
Wohnfläche |
ca. 206,51 m² |
Grundstücksfläche |
722 m² |
Zimmer |
7 |
Badezimmer |
3 |
Balkon oder Terrasse |
vorhanden |
Preis
Kaufpreis |
699.000 € |
Käuferprovision |
3,57% inkl. 19% MwSt. |
Energie
Energiepass |
Energiebedarfsausweis |
Gültig bis |
2032-02-05 |
Endenergiebedarf |
148.00 kWh/(a⋅m²) |
Heizungsart |
Zentralheizung |
Energieträger |
Gas |
Effizienzklasse |
ENERGIE A++
A++ A+
A+ A
A B
B C
C D
D E
F
F G
G H
H |
Lage
Ausstattung
Das hintere Haus verfügt über eine Wohnfläche von ca. 128m² und verteilt sich auf einen großen Eingangsbereich, ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Duschbad, einen Hauswirtschaftsraum, einen Flur, ein Wannenbad und drei Schlafzimmer. Den Spitzboden erreichen Sie über eine Einschubtreppe im Flur im Obergeschoss.
Objekt
Das vordere Haus wurde ca. im Jahr 1930 in massiver Bauweise errichtet. Die Fassade verfügt über eine Wärmedämmung. Im Haus sind doppelt verglaste Kunststofffenster verbaut, welche über manuelle Rollläden verfügen. Das Objekt ist unterkellert und bietet somit ausreichend Stauraum. Das Auto können Sie auf dem Grundstück in der Garage abstellen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Haus um ein vollständig sanierungsbedürftiges Objekt handelt. Im Keller befindet sich zur einen Außenwandseite etwas Feuchtigkeit. Diese müsste ggf. von außen freigelegt und abgedichtet werden. Mit Umbauarbeiten könnten Sie hier vier Zimmer auf einer Etage schaffen.
Das hintere Haus wurde im Jahr 1997 in massiver Bauweise mit einer Wärmedämmung errichtet. Im Haus sind doppelt verglaste Holzfenster verbaut, welche abgeschliffen werden müssten und einen neuen Anstrich gebrauchen können. Im Erdgeschoss verfügen die Fenster über manuelle Rollläden. Das Objekt ist nicht unterkellert. Der vorhandene Spitzboden bietet aber ausreichend Abstellmöglichkeiten. Das Auto können Sie bequem auf dem Grundstück unter dem Carport abstellen.
Das Grundstück, auf welchem die Häuser stehen, ist nicht real geteilt. Beide Häuser bilden daher eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft. Es betrifft hier jedoch nur diese beiden Häuser auf dem Grundstück. Sofern eine Partei das gesamte Objekt erwirbt, ist eine neue Teilungserklärung nicht erforderlich. Durch die bisherige familiäre Nutzung wurde es in der Praxis von jedem so gelebt, als wären die Grundstücke real geteilt.